Vorraussetzung für alle Urlaubsregionen ist:
-Die 7-Tage-Inzidenz liegt unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
-Weitreichende Schutz- und Hygienekonzepte
-Alle Gäste von Beherbergungsbetrieben müssen bei Anreise einen bescheinigten negativen Corona Schnelltest nachweisen (Selbsttests sind ausgeschlossen), der nicht älter als 48 Stunden ist
-Vor Ort muss es weitere Testungen geben
-Vor Ort muss es die Möglichkeit geben, Kontakte digital nachzuverfolgen
-Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet
-Es öffnen nur Beherbergungsbetriebe
-Frühstücksräume in Hotels und Pensionen bleiben geschlossen, stattdessen gibt es Frühstück auf dem Zimmer oder auf der Terrasse im Freien.
-Für Urlauber wurden 12 Teststationen geschaffen. Dort muss man sich nach drei Tagen testen lassen (Antigen-Schnelltest). Wer länger bleibt anschließend jeden vierten Tag.
-Vermieter und Gäste verpflichten sich, die Luca App auf ihrem Smartphone zu installieren, damit eine schnelle Nachverfolgung durch die Gesundheitsämter gewährleistet ist.
-Zahlreiche Freizeit- bzw. Outdooraktivitäten sind möglich, u. a. Schlei-Schifffahrten. Auch einige Museen haben geöffnet.
- Alle touristischen Leistungsträger dürfen öffnen.
-Öffentliche Einrichtungen wie Museen sind geöffnet.
-Hotels und Pensionen dürfen ohne Einschränkung bei der Bewirtung öffnen.
-Auch die Innen-Gastronomie darf öffnen (bis 23 Uhr).
-Beim Einchecken und für den Zutritt zur Innen-Gastronomie muss ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorgelegt werden. Dies gilt auch für Geimpfte.
-Urlauber müssen nach zwei Tagen vor Ort einen neuen Test machen. Dazu stehen 9 Testzentren bereit.
-Beim Einchecken muss jeder Übernachtungsgast zusätzlich einen Antigen-Eingangstest machen
-Beschäftigte der Hotels müssen sich alle 48 Stunden testen lassen, bei engem Kundenkontakt sogar alle 24 Stunden.
-Für den Zutritt zur Innen-Gastronomie muss ein negativer Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden.
-Für die Nutzung touristischer Indoor-Aktivitäten muss ebenfalls ein negativer Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorgelegt werden.
-Jeder Urlauber erhält in Büsum eine digitale Gästekarte, auf der personenbezogene Daten und Testergebnisse gespeichert sind. Die Karte ist mit einem QR-Code versehen, mit dem man u. a. Reservierungen in Restaurants vornehmen kann.
-In Büsum wurden 5 Testzentren eingerichtet.
-An touristischen Brennpunkten wird das Besucheraufkommen elektronisch registriert.
-Urlauber müssen alle 48 Stunden vor Ort einen neuen Test machen.
-Wer die Gastronomie nutzen möchte, muss einen negativen Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Dies gilt sowohl für Innen- als auch für Außenbereiche.
-Beschäftigte der Hotels müssen sich alle 48 Stunden testen lassen, bei ausgeprägtem Kundenkontakt sogar alle 24 Stunden.
-Vermieter und Gäste verpflichten sich, die Luca-App auf ihrem Smartphone zu installieren.
-Auch Aktivitäten im Freien (z. B. Stadtführungen und Wattwanderungen) sind in Gruppen von bis zu 10 Personen möglich. Voraussetzung: Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter als 24 Stunden ist
-Der Einzelhandel ist länger geöffnet als in der allgemeinen Landesverordnung geregelt, aber auch hier ist Shoppen nur möglich, wenn ein negativer Test vorgelegt wird und Kontaktdaten zur Verfügung gestellt werden.